Rechtsprechung
BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 122/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 46 Abs. 4, 18 Abs. 1, 19 Abs. 2
Kostenrechtliche Bewertung eines zum Nachlass gehörenden Hotelgrundstücks - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 46 Abs. 4 § 18 Abs. 1 § 19 Abs. 2
Bewertung eines zu einem Nachlass gehörenden Hotelbetriebs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Notare Bayern , S. 29 (Rechtsprechungsübersicht)
Die Kostenrechtsprechung des BayObLG im Jahr 2004
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Anfechtung einer Geschäftswertfestsetzung durch den Testamentsvollstrecker; Ermittlung des Geschäftswertes für eine Testamentseröffnung; Kriterien für die Bewertung eines zu einem Nachlass gehörenden Hotelbetriebs; Anwendung der vereinfachten ...
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - VI 4068/98
- LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2004 - 7 T 7832/02
- BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 122/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 823
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 08.03.1979 - BReg. 3 Z 109/76
Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 122/04
Grundstücke sind nach § 19 Abs. 2 KostO zu bewerten, wobei das aus vorhandenen Anhaltspunkten gewonnene Ergebnis dem Verkehrswert (§ 19 Abs. 1 KostO) möglichst nahe kommen soll (vgl. BayObLGZ 1979, 69/74).Bei Hotelgrundstücken scheidet das Ertragswertverfahren hingegen grundsätzlich aus, und zwar insbesondere deshalb, weil der Ertrag bei einem Hotel stark von der Art der Betriebsführung und der Tüchtigkeit des Inhabers abhängt (BayObLGZ 1979, 69/78 f.).
- BayObLG, 17.10.1991 - BReg. 3 Z 114/91
Zum Geschäftswert einer GmbH-Geschäftsanteilsabtretung
Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 122/04
Anhaltspunkte für deren Bewertung bilden tatsächlich erzielte Verkaufspreise (vgl. BayObLGZ 1977, 50/52; 1991, 361/363) oder die Steuer- bzw. Handelsbilanz (…vgl. Rohs/Wedewer § 30 Rn. 20b). - BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 148/00
Gebäudewert von Mietwohngrundstücken
Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 122/04
Bei Mietwohngrundstücken kann stattdessen das Ertragswertverfahren angewendet werden, wenn sich der Kostenschuldner darauf beruft, wenn er eine Ertragswertberechnung vorlegt und etwa erforderliche Unterlagen zur Verfügung stellt (BayObLGZ 2000, 189 und aaO). - BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 53/01
Ermittlung des Verkehrswerts von Mietwohngrundstücken
Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 122/04
Diese so genannte vereinfachte Sachwertmethode ist mittlerweile allgemein anerkannt und üblich (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1582/1583 m.w.N.).
- OLG München, 25.05.2011 - 34 Wx 90/11
Kosten des Grundbuchverfahrens: Eintragung der früheren Kommanditistin als …
b) Der Verkehrswert eines bebauten Grundstücks wird nach der Rechtsprechung (vgl. grundlegend BayObLGZ 1976, 89; aus jüngerer Zeit z.B. BayObLG FamRZ 2005, 823), von Ausnahmen abgesehen, sachgerecht unter Heranziehung der amtlichen Richtwerte der Kaufpreissammlung für den Bodenwert (vgl. §§ 194, 196 BBauG) sowie des Brandversicherungswerts - Stand 1914 - für den Gebäudewert ermittelt (zu den Einzelheiten siehe etwa Prüfungsabteilung der Bayer. Notarkasse MittBayNot 2010, 513). - BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 147/04
Nachlasswert eines vom Erblassers aufgelassenen und erst nach seinem Tod …
Die Bewertung des Grundstücks nach der vereinfachten Sachwertmethode (§ 19 Abs. 2 KostO; vgl. hierzu zuletzt Senatsbeschluss vom 28.7.2004 - 3Z BR 122/04), deren Ergebnis den Akten nur mittelbar, nämlich aus dem Erinnerungsschreiben des Ehemannes der Beteiligten vom 14.11.2002, entnommen werden kann, ist im Grundsatz ebenfalls nicht zu beanstanden und wird von der Beteiligten auch nicht angegriffen. - LG Detmold, 08.07.2010 - 3 T 16/10
Zeitpunkt der Bewertung des zum Nachlass gehörenden Grundbesitzes; …
Die Ermittlung des Verkehrswertes eines Hausgrundstücks nach dieser - vereinfachten - Sachwertmethode ist seit langem in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. BayObLG, Rechtspfleger 1972, S. 464 ff. und FamRZ 2005, S. 823 ff., OLG Düsseldorf, FGPrax. 2001, S. 259 ff.) und auch von der Kammer gebilligt.